
Das jüngste Urteil des
türkischen Obersten Gerichts, das die vom Parlament mit grosser Mehrheit
beschlossene Aufhebung des Kopftuchverbots an den Universitäten des Landes für
verfassungswidrig erklärt, ist nicht nur ein Schlag gegen die
islamisch-konservative Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) von
Ministerpräsident Erdogan. Der Entscheid wirft auch Fragen auf, die weit über
die Debatte um das Kopftuch hinausgehen und an den Grundfesten der von Atatürk
1923 proklamierten Republik rütteln. Er wird nämlich als Indiz dafür gewertet,
dass das Verfassungsgericht dem Antrag des Generalstaatsanwalts zustimmen wird,
die Regierungspartei aufzulösen und 71 Führungsmitglieder, unter ihnen Erdogan
und Präsident Gül, mit einem fünfjährigen Verbot parteipolitischer Aktivitäten
zu belegen. Der Versuch, Studentinnen das Tragen des Kopftuchs zu erlauben, war
der Stein des Anstosses, der das Verfahren gegen Erdogans Partei ins Rollen
brachte.
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http://www.nzz.ch/nachrichten/international/ankaras_richter_im_dienst_der_kemalisten_1.758896.html