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Verfahrensweise, Vorbild [sunna]

Aussprache: as-sunna, sunnat-un-nabiy
arabisch:
السنّة , سنّة النبي
persisch:
englisch: procedure [sunnah]

 

Die "Verfahrensweise" [Sunna] bzw. "Brauch", "gewohnte Handlungsweise", oder "überlieferte Norm" bzw. "Verfahrensweise des Propheten" [sunnat-un-nabiy] beschreibt im Islam das, was Prophet Muhammad (s.) vorgelebt hat. Er ist die gelebte Offenbarung [Wahy], ohne dessen Vorbild die verbale Offenbarung, der Heilige Qur'an, nicht verstanden werden kann.

Das vorbildhafte Leben des Propheten Muhammad (s.) ist teilweise im Heiligen Qur'an zumeist aber in den Überlieferungen beschrieben. Dazu heißt im Heiligen Qur'an, dass die Muslime in Prophet Muhammad (s.) ein schönes Vorbild haben (33:21).

Während es Konsens unter Muslime war und ist, dem Heiligen Qur'an und der Verfahrensweise [sunna] des Propheten Muhammad (s.) zu folgen, und beide nie im Widerspruch zueinander stehen können, führte Abdurrahman ibn Auf bei der Bestimmung des dritten Kalifen eine weitere Verfahrensweise ein, nämlich die Verfahrensweise [Sunna] der ersten beiden Kalifen und forderte Imam Ali (a.) auf, auch nach jenem Vorbild zu regieren. Als Imam Ali (a.) sich dazu weigerte, wurde Uthman ibn Affan zum dritten Kalifen bestimmt.

Gemäß Schia sind nur die fehlerfreien Ahl-ul-Bait (a.) in der Lage die fehlerfrei Verfahrensweise [sunna] des Propheten Muhammad (s.) fehlerfrei an die Nachwelt zu übermitteln. In der Zeit der Verborgenheit des Imam Mahdi (a.) obliegt es den Gelehrten [Fuqaha] diese Aufgabe übergangsweise nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Darauf gründet auch das Konzept der Statthalterschaft der Rechtsgelehrten von Imam Chomeini.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prophet [nabi]

Aussprache: nabiy
Arabisch:
نبي
Persisch:
پیامبر
Englisch: Prophet

Propheten sind von Gott auserwählte Menschen die durch Offenbarung Gottes Vorbild für eine Familie, einen Stamm oder ein Volk sind und den Menschen ein Ideal vorleben. Ein Prophet ist dadurch eine gelebte Offenbarung. Propheten zeichnen sich u. a. dadurch aus, dass sie durch die Gnade Gottes und Selbstläuterung fehlerfrei sind, obwohl sie wie alle Menschen fehlbar erschaffen wurden. Ihre vollständige Ergebenheit in Gott bewirkt allerdings, dass sie keine Fehler begehen. Die Erkenntnis, dass das Prophetentum zu den unabdingbaren Glaubenselementen gehört, bewirkt ihre Einstufung in den Stamm der Religion [Usul-ad-din].

Einige Propheten sind mit der Sendung einer Buchreligion beauftragt und daher auch Gesandte Gottes. Einige wenige Propheten haben zudem auch die hohe Stufe des Imamahs durch die Gnade Gottes erreicht, wie z. B. Abraham (a.) und Muhammad (s.), der Imam aller Propheten und Imame ist.

Der erste "Grad" von Abraham (a.) war, dass er ein Diener Allahs [Abdullah], dann wurde er Prophet [Nabi], dann Gesandter [Rasul] und erst in der höchsten Stufe Imam (vgl. Heiliger Qur'an 2:124).

Die Gesamtheit der Propheten bildet eine Einheit, die sich in dem Gemeinschaftsritualgebet widerspiegelt, welches Prophet Muhammad (s.) bei seiner Himmelfahrt leitet. Nach islamischem Verständnis hat jedes Volk früher oder später seinen Propheten erhalten, und es gab, gemäß einer Überlieferung 124.000 Propheten. Prophet Muhammad (s.) ist der letzte und das Siegel der Propheten.

Im Heiligen Qur'an werden mindestens 27 Propheten namentlich genannt, allein 13 in einem einzigen Vers (6:84):

  1. Adam (a.)
  2. Idris (a.)
  3. Noah (a.)
  4. Abraham (a.)
  5. Ismael (a.)
  6. Isaak (a.)
  7. Lot (a.)
  8. Jakob (a.)
  1. Josef (a.)
  2. Moses (a.)
  3. Aaron (a.)
  4. Saul (a.)
  5. David (a.)
  6. Salomo (a.)
  7. Iljas (a.)
  8. Elischa (a.)
  9. Jonas (a.)
  1. Hiob (a.)
  2. Imran (a.)
  3. Zacharias (a.)
  4. Johannes (a.)
  5. Jesus (a.)
  6. Hud (a.)
  7. Dhul-Kifl (a.)
  8. Schuaib (a.)
  9. Salih (a.)
  1. und das Siegel der Propheten Muhammad (s.).

In manchen Aufzählungen wird Imran (a.) nicht als Prophet geführt.

Während der Himmelfahrt trifft Prophet Muhammad (s.) während seiner Himmelfahrt mit allen Propheten zusammen und leitet ein Gemeinschaftsritualgebet mit ihnen (siehe Miniatur unten).

Quelle: Enzyklopädie des Islam

 

 

 

Ahl-ul-Bait (Leute des Hauses)

Aussprache: Ahl-ul-beyt
Arabisch:
أهل البيت
Persisch:
أهل البيت
Englisch: Ahl-ul-Bayt

 

 

Mit "Leute des Hauses" sind zunächst die Mitglieder des Hauses des Propheten  Muhammad (s.) und von Fatima (a.) gemeint, wie die berühmte Überlieferung zum Umhang [al-kisa] aussagt, die hier nur in Kurzform wiedergegeben wird:

Der Prophet nahm Ali, seine Tochter Fatima (a.) und ihre beiden Söhne Hasan (a.) und Hussain (a.) unter eine Decke. Umm Salama, eine der Ehefrauen des Propheten, wollte auch mit darunter, aber der Prophet sagte: "Bleib wo du bist, du bist eine gute Frau, aber das ist meine Ahl-al-Bait."

Daher wurden die fünf auch Leute des Umhangs [ahl-ul-kisa] genannt.

Im weiteren Sinne wird die Bezeichnung "Ahl-ul-Bait" auch für die elf weiteren Imame der Schia gebraucht, die alle direkte Nachkommen Imam Alis (a.) und Fatimas (a.) sind. Die Ahl-ul-Bait, also der Prophet (s.), Fatima (a.) und die Zwölf Imame, sind fehlerfrei und frei von jeglicher Art von Sünden, wie der Reinheitsvers verdeutlicht. Propheten  Muhammad (s.) sagte über seine Ahl-ul-Bait: "Eilt ihnen nicht voraus und bleibt nicht zurück, sonnst werdet ihr Zugrundegehen, und belehrt sie nicht, denn sie wissen mehr als ihr!"

Zu den besonderen Ereignissen der Ahl-ul-Bait gehören die Drei Tage Fasten.

Die Dynastie der Umayyaden machte es nach ihrer Machtergreifung durch Muawiya ibn Abu Sufyan zur Pflicht, die Ahl-ul-Bait in den Moscheen zu verfluchen und zu schmähen. Wer das nicht tat, lief Gefahr, getötet zu werden. Es durften auch nicht die Namen der Ahl-ul-Bait genannt werden.

Die Nachkommen der Ahl-ul-Bait väterlicherseits werden in der islamischen Welt Sayyid genannt.

Mehr dazu: A. Tabatabai: Das ABC des Islam

Quelle: Enzyklopädie des Islam


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsschule [mazhab] – Daschafaritische (schiitische Rechtsschule)

Aussprache: Mazh-hab
Arabisch:
مذهب
Persisch:
مذهب
Englisch: school of law

 

Rechtsschulen sind unterschiedliche Lehrauffassungen in der islamischen Rechtswissenschaft.

Nach dem Ableben von Prophet Muhammad (s.) gab es zunächst nur zwei Lehrmeinungen, die sich aber in Rechtsfragen kaum voneinander unterschieden. Auf der einen Seite standen die Schiiten, die in Imam Ali (a.) die authentische Rechtsmeinung wieder fanden, welcher derjenigen des Prophet Muhammad (s.) entsprach. auf der anderen Seite standen ihre zahlreichen Gegner, die das jeweils aktuelle Kalifat unterstützten. Letztere Gruppe wand sich bei Rechtsfragen oft an die Erstere. Diese Aufteilung reichte bis zum Ableben von Imam Ali (a.). Anschließend entwickelten sich neben der Schia erste philosophische Schulen wie die Mutazila, die den Schwerpunkt auf der Erkenntnis auf den Verstand legten und daher "Leute des Verstandes" [Ahl-ul-aql] genannt wurden. Weil derartiges Gedankengut dem unterdrückerischen Charakter der Herrschaft von Gewaltherrschern wie Muawiya ibn Abu Sufyan genau so wenig passte wie die Schia, bezeichnete er Letztere als Abtrünnige vom Islam und gegenüber Ersteren erfand er mit Hilfe von Hofgeistlichen die Bezeichnung "Leute des Vorbildes" [Ahl-us-sunna], die allerdings zunächst nur einen philosophischen Charakter hatte.

In der Zeit, in der die Gewaltherrschaft der Umayyaden ins Wanken gerieten und mehr und mehr die Abbasiden an die Macht drängten, also ca. 100 Jahre nach dem Ableben von Prophet Muhammad (s.) und insbesondere in der Zeit von Imam Sadiq (a.) gab es ein Machtvakuum der Gewaltherrschaft, welches zahlreiche Gelehrte zur Verbreitung ihrer Ansichten nutzten, darunter auch Schüler von Imam Sadiq (a.). Das war die Zeit der Geburt von Hunderten von Rechtsschulen.

Über die spätere Begrenzung auf vier anerkannte sunnitischen Rechtsschulen unter den Abbasiden gibt es Meinungsunterschiede. Gemäß Schia wurden die Anhänger der Rechtsschulen aufgefordert, eine Art Registrierungsgebühr an die Abbasiden zu entrichten, welches nur von den Schülern der später anerkannten vier sunnitischen Rechtsschulen entrichtet wurde. Die Imame der Ahl-ul-Bait (a.) weigerten sich zur Entrichtung der Summe, da die Wahrheit keiner Bestätigung durch unrechtmäßige Gewaltherrscher bedarf. Dadurch galten über ein Jahrtausend hindurch ausschließlich die vier anerkannten sunnitischen Rechtsschulen als akzeptabel. Eine derart detaillierte Entstehungsgeschichte ist unter Sunniten bekannt, die sich über die Entstehungszeit weniger Gedanken machen. Nach jener Zeit musste jeder Muslim einer der vier sunnitischen Rechtsschulen angehören.

Als anerkannt bzw. orthodoxe Rechtschulen galten:

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Schafiiten

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Hanbaliten

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Malikiten

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Hanefiten

Unter den orthodoxen Rechtsschulen gilt das Prinzip gegenseitiger Duldung, wobei der Grund für die teils gravierenden Unterschiede Jahrhunderte lang nicht hinterfragt wurden.

Die Schiiten verkörperten zu allen Zeiten den Geist des Widerstandes gegen die Gewaltherrscher und waren daher stets als "Abtrünnige" angesehen. Teilweise wurden denjenigen, die Schiiten ermorden, von den Kalifen das Paradies [Dschanna] versprochen.

Es dauerte bis ca. 1900 n.Chr. bis der große sunnitische Gelehrte und Rektor der Al-Azhar-Universität namens Mahmud Schaltut ein Rechtsurteil [fatwa] herausgab, nach dem die dschafaritische Rechtschule den vier sunnitischen Rechtschulen gleichberechtigt gewertet wurde. Vorangegangen war ein historischer Dialog, der in dem Werk "Konsultation [Al-muradschaat]" dargelegt wurde. Ein weitere Aspekt des Rechtsurteils bestand darin, dass es Sunniten künftig frei gestellt wurde, zwischen den Rechtschulen zu wechseln, was vorher faktisch nicht möglich war. Diese Wechselfreiheit schloss die dschafaritische Rechtschule mit ein.

Dieses für die damalige Zeit revolutionäre Rechtsurteil hat sich erst sehr langsam unter Sunniten verbreitet. Insbesondere wahhabitische Strömungen verbreiten noch heute die Abtrünnigkeit der Schia.

Innerhalb der Schia gibt es im wesentlichen nur die

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dschafaritische Rechtsschule, die als Schule der ZwöIfer-Schia bekannt ist.

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Daneben spielt die zaiditische Rechtsschule eine eher untergeordnete Rolle.

Aus religionstheoretischer Sicht des Islam und dem Fundamentalprinzip der Einheit [Tauhid] kann es allerdings nur einen Idealweg geben und nicht zwei oder fünf. Jeder ist allerdings nur für sich selbst beauftragt, den Idealweg zu suchen und zu finden.

In Artikel 12 der Verfassung der Islamischen Republik Iran heißt es dazu:

"Die offizielle Religion des Iran ist der Islam und die dschafaritische Rechtsschule, die Schule der ZwöIfer-Schia. Eine Änderung dieses Artikels ist nicht zulässig. Andere islamische Rechtsschulen wie die hanefitische, schafiitische, malikitische, hanbalitische und zaiditische Rechtsschule  werden ohne Einschränkung anerkannt; ihre Anhänger sind frei, ihre religiösen Verpflichtungen gemäß ihrer eigenen Rechtsschule auszuüben, und religiöse Bildung und Erziehung, ebenso die Angelegenheiten des Personenstandes wie Heirat, Scheidung, Erbschaft und Testament selbst zu ordnen; diesbezügliche Streitsachen werden vor Gericht ihrem eigenen Recht entsprechend behandelt. In jeder Region, in welcher die Anhänger einer dieser Rechtsschulen die Mehrheit haben, werden die im Rahmen der Befugnisse der Räte stehenden Verordnungen nach Maßgabe dieser Rechtsschule erlassen. Dabei werden die Rechte der islamischen Rechtsschule geschützt."

Quelle: Enzyklopädie des Islam