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Verfahrensweise, Vorbild [sunna]
Aussprache: as-sunna, sunnat-un-nabiy |
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Die "Verfahrensweise" [Sunna] bzw. "Brauch", "gewohnte
Handlungsweise", oder "überlieferte Norm" bzw. "Verfahrensweise
des Propheten" [sunnat-un-nabiy] beschreibt im
Islam das, was
Prophet Muhammad (s.)
vorgelebt hat. Er ist die gelebte
Offenbarung [Wahy],
ohne dessen Vorbild die verbale
Offenbarung,
der
Heilige Qur'an, nicht verstanden werden kann.
Das vorbildhafte Leben des
Propheten Muhammad (s.) ist teilweise im
Heiligen Qur'an zumeist
aber in den
Überlieferungen beschrieben. Dazu heißt im
Heiligen Qur'an, dass die
Muslime in
Prophet Muhammad (s.) ein
schönes Vorbild haben (33:21).
Während es Konsens unter Muslime war und ist, dem
Heiligen Qur'an und der
Verfahrensweise [sunna] des
Propheten Muhammad (s.)
zu folgen, und beide nie im Widerspruch zueinander stehen können,
führte
Abdurrahman ibn Auf bei der Bestimmung des dritten
Kalifen eine weitere Verfahrensweise ein, nämlich die
Verfahrensweise [Sunna] der ersten beiden
Kalifen und forderte
Imam Ali (a.) auf, auch nach jenem Vorbild zu
regieren. Als
Imam Ali (a.) sich dazu weigerte, wurde
Uthman ibn Affan zum dritten
Kalifen bestimmt. Gemäß Schia sind nur die fehlerfreien Ahl-ul-Bait (a.) in der Lage die fehlerfrei Verfahrensweise [sunna] des Propheten Muhammad (s.) fehlerfrei an die Nachwelt zu übermitteln. In der Zeit der Verborgenheit des Imam Mahdi (a.) obliegt es den Gelehrten [Fuqaha] diese Aufgabe übergangsweise nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Darauf gründet auch das Konzept der Statthalterschaft der Rechtsgelehrten von Imam Chomeini. |
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Prophet [nabi]
Aussprache: nabiy
Arabisch:
نبي
Persisch:
پیامبر
Englisch: Prophet
Propheten sind von
Gott auserwählte
Menschen die durch
Offenbarung
Gottes Vorbild für eine Familie, einen Stamm oder ein Volk sind
und den Menschen ein Ideal vorleben. Ein Prophet ist dadurch eine gelebte
Offenbarung. Propheten zeichnen sich u. a. dadurch aus, dass sie
durch die
Gnade
Gottes und Selbstläuterung fehlerfrei sind, obwohl sie wie alle
Menschen fehlbar erschaffen wurden. Ihre vollständige
Ergebenheit in
Gott bewirkt allerdings, dass sie keine Fehler begehen. Die
Erkenntnis, dass das
Prophetentum zu den unabdingbaren Glaubenselementen gehört,
bewirkt ihre Einstufung in den
Stamm der Religion [Usul-ad-din].
Einige
Propheten sind mit der Sendung einer
Buchreligion beauftragt und daher auch
Gesandte
Gottes. Einige wenige Propheten haben zudem auch die hohe Stufe
des
Imamahs durch die
Gnade
Gottes erreicht, wie z. B.
Abraham (a.) und
Muhammad (s.), der
Imam aller Propheten und
Imame ist.
Der erste "Grad" von
Abraham (a.) war, dass er ein
Diener Allahs [Abdullah], dann wurde er Prophet [Nabi], dann
Gesandter [Rasul] und erst in der höchsten Stufe
Imam (vgl.
Heiliger Qur'an 2:124).
Die Gesamtheit der Propheten bildet eine Einheit, die sich in dem
Gemeinschaftsritualgebet widerspiegelt, welches
Prophet Muhammad (s.) bei seiner
Himmelfahrt leitet. Nach
islamischem Verständnis hat jedes Volk früher oder später seinen
Propheten erhalten, und es gab, gemäß einer
Überlieferung 124.000 Propheten.
Prophet Muhammad (s.) ist der letzte und das
Siegel der Propheten.
Im
Heiligen Qur'an werden mindestens 27 Propheten namentlich genannt,
allein 13 in einem einzigen
Vers (6:84):
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In manchen Aufzählungen wird
Imran (a.) nicht als Prophet geführt.
Quelle: Enzyklopädie des Islam
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Ahl-ul-Bait (Leute des Hauses)
Aussprache: Ahl-ul-beyt
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Mit "Leute des Hauses" sind zunächst die Mitglieder des Hauses
des
Propheten
Muhammad
(s.)
und von
Fatima (a.)
gemeint, wie die berühmte
Überlieferung
zum Umhang [al-kisa] aussagt, die hier nur in Kurzform
wiedergegeben wird:
Der Prophet nahm
Ali,
seine Tochter
Fatima (a.)
und ihre beiden Söhne
Hasan (a.)
und
Hussain (a.)
unter eine Decke.
Umm Salama,
eine der Ehefrauen des
Propheten,
wollte auch mit darunter, aber der
Prophet
sagte: "Bleib wo du bist, du bist eine gute Frau, aber das ist
meine Ahl-al-Bait."
Daher wurden die fünf auch
Leute des Umhangs [ahl-ul-kisa]
genannt.
Im weiteren Sinne wird die Bezeichnung "Ahl-ul-Bait" auch für
die elf weiteren
Imame
der
Schia
gebraucht, die alle direkte Nachkommen
Imam Alis (a.)
und
Fatimas (a.)
sind. Die Ahl-ul-Bait, also der
Prophet (s.),
Fatima (a.)
und die
Zwölf Imame,
sind fehlerfrei und frei von jeglicher Art von Sünden, wie der
Reinheitsvers
verdeutlicht.
Propheten
Muhammad
(s.)
sagte über seine Ahl-ul-Bait: "Eilt ihnen nicht voraus und
bleibt nicht zurück, sonnst werdet ihr Zugrundegehen, und
belehrt sie nicht, denn sie wissen mehr als ihr!"
Zu den besonderen Ereignissen der Ahl-ul-Bait gehören die
Drei Tage Fasten.
Die Dynastie der
Umayyaden
machte es nach ihrer Machtergreifung durch
Muawiya ibn Abu Sufyan
zur Pflicht, die Ahl-ul-Bait in den
Moscheen
zu verfluchen und zu schmähen. Wer das nicht tat, lief Gefahr,
getötet zu werden. Es durften auch nicht die Namen der Ahl-ul-Bait
genannt werden.
Die Nachkommen der Ahl-ul-Bait väterlicherseits werden in der
islamischen Welt
Sayyid
genannt.
Mehr dazu: A. Tabatabai: Das ABC des Islam |
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Quelle: Enzyklopädie des Islam
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Rechtsschule [mazhab] – Daschafaritische (schiitische
Rechtsschule)
Aussprache: Mazh-hab |
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Rechtsschulen sind unterschiedliche Lehrauffassungen in der
islamischen Rechtswissenschaft.
Nach dem
Ableben
von
Prophet Muhammad (s.)
gab es zunächst nur zwei Lehrmeinungen, die sich aber in
Rechtsfragen kaum voneinander unterschieden. Auf der einen Seite
standen die
Schiiten,
die in
Imam Ali (a.)
die authentische Rechtsmeinung wieder fanden, welcher derjenigen
des
Prophet Muhammad (s.)
entsprach. auf der anderen Seite standen ihre zahlreichen Gegner,
die das jeweils aktuelle
Kalifat
unterstützten. Letztere Gruppe wand sich bei Rechtsfragen oft an
die Erstere. Diese Aufteilung reichte bis zum Ableben von
Imam Ali (a.).
Anschließend entwickelten sich neben der
Schia
erste philosophische Schulen wie die
Mutazila,
die den Schwerpunkt auf der Erkenntnis auf den
Verstand
legten und daher "Leute des Verstandes" [Ahl-ul-aql] genannt
wurden. Weil derartiges Gedankengut dem unterdrückerischen
Charakter der Herrschaft von Gewaltherrschern wie
Muawiya ibn Abu Sufyan
genau so wenig passte wie die
Schia,
bezeichnete er Letztere als Abtrünnige vom
Islam
und gegenüber Ersteren erfand er mit Hilfe von Hofgeistlichen
die Bezeichnung "Leute des Vorbildes" [Ahl-us-sunna], die
allerdings zunächst nur einen philosophischen Charakter hatte.
In der Zeit, in der die Gewaltherrschaft der
Umayyaden
ins Wanken gerieten und mehr und mehr die
Abbasiden
an die Macht drängten, also ca. 100 Jahre nach dem
Ableben
von
Prophet Muhammad (s.)
und insbesondere in der Zeit von
Imam Sadiq (a.)
gab es ein Machtvakuum der Gewaltherrschaft, welches zahlreiche
Gelehrte zur Verbreitung ihrer Ansichten nutzten, darunter auch
Schüler von
Imam Sadiq (a.).
Das war die Zeit der Geburt von Hunderten von Rechtsschulen.
Über die spätere Begrenzung auf vier anerkannte
sunnitischen
Rechtsschulen unter den
Abbasiden
gibt es Meinungsunterschiede. Gemäß
Schia
wurden die Anhänger der Rechtsschulen aufgefordert, eine Art
Registrierungsgebühr an die
Abbasiden
zu entrichten, welches nur von den Schülern der später
anerkannten vier
sunnitischen
Rechtsschulen entrichtet wurde. Die
Imame
der
Ahl-ul-Bait (a.)
weigerten sich zur Entrichtung der Summe, da die
Wahrheit
keiner Bestätigung durch unrechtmäßige Gewaltherrscher bedarf.
Dadurch galten über ein Jahrtausend hindurch ausschließlich die
vier anerkannten
sunnitischen
Rechtsschulen als akzeptabel. Eine derart detaillierte
Entstehungsgeschichte ist unter
Sunniten
bekannt, die sich über die Entstehungszeit weniger Gedanken
machen. Nach jener Zeit musste jeder
Muslim
einer der vier
sunnitischen
Rechtsschulen angehören.
Als anerkannt bzw. orthodoxe Rechtschulen galten:
Unter den orthodoxen Rechtsschulen gilt das Prinzip
gegenseitiger Duldung, wobei der Grund für die teils
gravierenden Unterschiede Jahrhunderte lang nicht hinterfragt
wurden.
Die
Schiiten
verkörperten zu allen Zeiten den Geist des Widerstandes gegen
die Gewaltherrscher und waren daher stets als "Abtrünnige"
angesehen. Teilweise wurden denjenigen, die
Schiiten
ermorden, von den
Kalifen
das
Paradies [Dschanna]
versprochen.
Es dauerte bis ca. 1900 n.Chr. bis der große
sunnitische
Gelehrte und Rektor der
Al-Azhar-Universität
namens
Mahmud Schaltut
ein
Rechtsurteil [fatwa]
herausgab, nach dem die
dschafaritische
Rechtschule den vier
sunnitischen
Rechtschulen gleichberechtigt gewertet wurde. Vorangegangen war
ein historischer Dialog, der in dem Werk "Konsultation
[Al-muradschaat]"
dargelegt wurde. Ein weitere Aspekt des
Rechtsurteils
bestand darin, dass es
Sunniten
künftig frei gestellt wurde, zwischen den Rechtschulen zu
wechseln, was vorher faktisch nicht möglich war. Diese
Wechselfreiheit schloss die
dschafaritische
Rechtschule mit ein.
Dieses für die damalige Zeit revolutionäre
Rechtsurteil
hat sich erst sehr langsam unter
Sunniten
verbreitet. Insbesondere
wahhabitische
Strömungen verbreiten noch heute die Abtrünnigkeit der
Schia.
Innerhalb der Schia gibt es im wesentlichen nur die
Aus religionstheoretischer Sicht des
Islam
und dem Fundamentalprinzip der
Einheit [Tauhid]
kann es allerdings nur einen Idealweg geben und nicht zwei oder
fünf. Jeder ist allerdings nur für sich selbst beauftragt, den
Idealweg zu suchen und zu finden.
In Artikel 12 der
Verfassung der Islamischen Republik Iran
heißt es dazu:
"Die offizielle Religion des Iran ist der
Islam
und die
dschafaritische
Rechtsschule, die Schule der
ZwöIfer-Schia.
Eine Änderung dieses Artikels ist nicht zulässig. Andere
islamische Rechtsschulen wie die
hanefitische,
schafiitische,
malikitische,
hanbalitische
und
zaiditische
Rechtsschule
werden ohne Einschränkung anerkannt; ihre Anhänger sind frei,
ihre religiösen Verpflichtungen gemäß ihrer eigenen
Rechtsschule
auszuüben, und religiöse Bildung und Erziehung, ebenso die
Angelegenheiten des Personenstandes wie
Heirat,
Scheidung,
Erbschaft
und
Testament
selbst zu ordnen; diesbezügliche Streitsachen werden vor Gericht
ihrem eigenen Recht entsprechend behandelt. In jeder Region, in
welcher die Anhänger einer dieser
Rechtsschulen
die Mehrheit haben, werden die im Rahmen der Befugnisse der Räte
stehenden Verordnungen nach Maßgabe dieser
Rechtsschule
erlassen. Dabei werden die Rechte der islamischen
Rechtsschule
geschützt."
Quelle: Enzyklopädie des Islam |
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