Gutes gebieten und Schlechtes verwehren sind zwei der Prinzipien der
Zweige der Religion [Furu'ad-din], die direkt aneinander
gekoppelt sind. Die Prinzipien werden direkt aus dem
Heiliger Qur'an und den
Überlieferungen hergeleitet. Sie gehören bei Einhaltung
der Voraussetzungen und Randbedingungen zu den Handlungsprinzipien,
mit denen ein
Muslim zur konstruktiven
Weiternetwicklung seiner Gesellschaft beitragen soll. Zum Thema "Gutes
Gebieten und Schlechtes Verwehren" verweisen u. a. die
Verse 3:104, 7:157, 9:071.
Es gibt zahlreiche Voraussetzungen sowohl bei der Durchführung des
Gebietens des Guten als auch bei der Person, die das Gute gebietet.
Allgemein gilt, dass alle
religiös Erwachsenen, so lange dies verbal und friedlich
erfolgt, dazu verpflichtet sind. Darüber hinaus gehende Praktiken
obliegen den Sicherheitskräften des Landes. Einzige Ausnahme bildet
der Fall der Notwehr.
Typische Beispiel für das Verwehren des Bösen durch
Muslime in einer
mehrheitlich nichtmuslimischen Gesellschaft ist ihre Abwesenheit bei
Veranstaltungen auf denen
Alkohol gereicht wird.
