Gutes gebieten und Schlechtes verwehren sind zwei der Prinzipien der Zweige der Religion [Furu'ad-din], die direkt aneinander gekoppelt sind. Die Prinzipien werden direkt aus dem Heiliger Qur'an und den Überlieferungen hergeleitet. Sie gehören bei Einhaltung der Voraussetzungen und Randbedingungen zu den Handlungsprinzipien, mit denen ein Muslim zur konstruktiven Weiternetwicklung seiner Gesellschaft beitragen soll. Zum Thema "Gutes Gebieten und Schlechtes Verwehren" verweisen u. a. die Verse 3:104, 7:157, 9:071.

Es gibt zahlreiche Voraussetzungen sowohl bei der Durchführung des Gebietens des Guten als auch bei der Person, die das Gute gebietet. Allgemein gilt, dass alle religiös Erwachsenen, so lange dies verbal und friedlich erfolgt, dazu verpflichtet sind. Darüber hinaus gehende Praktiken obliegen den Sicherheitskräften des Landes. Einzige Ausnahme bildet der Fall der Notwehr.

Typische Beispiel für das Verwehren des Bösen durch Muslime in einer mehrheitlich nichtmuslimischen Gesellschaft ist ihre Abwesenheit bei Veranstaltungen auf denen Alkohol gereicht wird.

Das Prinzip Gutes gebieten und Schlechtes Verwehren findet ihre häufigste Anwendung bei der Kindererziehung. Dabei gibt es verschiedene Stufen. Wenn das Ziel mit einer einfachen Stufe erzielt werden kann, ist es nicht zulässig, höhere (strengere) Stufen anzuwenden (siehe: Imam Chomeini Tawsh-ul-mas'il Nr. 2806). So ist es z.B. nicht erlaubt, eine Strafe anzudrohen, wenn bereits der freundliche Hinweis das Schlechte abwehren kann.
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Gutes gebieten-Schlechtes verwehren
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