Gerechtigkeit [Adala] wird in zwei Dimensionen betrachtet, als
Gerechtigkeit
Gottes und Gerechtigkeit
des
Menschen.
Der Glaube an die Gerechtigkeit
Gottes ist Bestandteil der
Stamm der Religion [Usul-ad-din] und muss von jedem
schiitischen Muslim verstanden und verinnerlicht werden. Es gehört
zu den bedeutsamsten Aspekten der göttlichen Existenz, dass er das
Gute gebietet und Böse verwehrt. Manche gehen so weit, dass sie die
Existenz des Guten als einzige Existenz akzeptieren und das Böse als
nicht direkte
Schöpfung betrachten,
vergleichbar dem
Licht [Nur] und seinem Schatten. Diese Tatsche der
existierenden göttlichen Ordnung wird in dem Begriff "Gerechtigkeit"
zusammengefasst, die in ihrer Absolutheit in die
Einheit [Tauhid] mündet und Ausdruck der
Liebe ist. Gerechtigkeit
ist somit auch eine Folge der
Gnade.
Hingegen wird diese Ansicht nicht von den philosophischen Schulen
der
Sunniten vertreten. Sie
betrachten die Gerechtigkeit nicht als zwingenden Bestandteil der
Existenz
Gottes und im unmittelbaren
Zusammenhang zu seiner
Einheit [Tauhid] stehend.
So kann gemäß der Ansicht der
Aschariyya
Gott, wenn er "wollte",
Imam Husain (a.) in die
Hölle [dschahannam] und
Yazid ibn Muawiya ins Paradies befördern. Nicht die
Gerechtigkeit, sondern die
Freiheit zur Willkür wäre
demnach das Merkmal Gottes.
Aus den unterschiedlichen Betrachtungsweisen resultieren auch die
unterschiedlichen Folgen der Gerechtigkeit für den
Menschen. Während die
Schia von religiösen
Führungspersönlichkeiten, wie z. B. dem
Vorbeter die menschliche
Gerechtigkeit bzw. Unbescholtenheit voraussetzt, gibt es eine solche
Voraussetzung bei
Sunniten nicht. Während
Sunniten im Laufe der islamischen Geschichte auch als
Mitbetende hinter
Vertretern von Gewaltherrschern beten durften, selbst wenn diese
öffentlich Sünden begangen, war das für
Schiiten nicht erlaubt.
Als "gerecht" [adil] bzw. unbescholten unter
Menschen gilt gemäß der
Schia ein Mensch, der nicht
öffentlich Sünden begeht und auf
Verpöntem [makruh] nicht
besteht. Nichtöffentliche Schwächen eines Menschen sind für seine
öffentliche Beurteilung im
Islam irrelevant. Ist jemand allerdings nicht gerecht,
dann ist er ein gemäß
islamischer Definition ein
Frevler [fasiq].
Imam Chamene'i beantwortete
die Frage nach der Definition von Gerechtigkeit bzw. Wahrhaftigkeit
des Menschen folgendermaßen: "Es ist der innere Zustand, welcher
die unaufhörliche Bindung an die Frömmigkeit bewirkt, welches das
Begehen von religionsgesetzlich Verbotenem verhindert. Und es genügt
zur Feststellung davon das gute Äußere, welches die Annahme von
deren Qualität offen legt." (Nr. 573 in Adschwiwat-ul-istiftaat Band 1).
Dabei gilt nicht ein lang zurückliegender Zustand des Betroffenen,
sondern die aktuelle Bewertung. Während die Gerechtigkeit z. B. beim
Vorbeter neben den anderen
spezifischen Voraussetzungen hinreichend ist, genügt diese
Voraussetzung beim
Vorbild der Nachahmung nicht. Dazu heißt es: "Im
Hinblick auf die Sensibilität und Wichtigkeit der Stellung der
Vorbildfunktion ist es eine Bedingung als vorsichtshalber Pflicht
beim Vorbild der Nachahmung, zusätzlich zur Wahrhaftigkeit, dass er
sein tyrannisches Ego beherrscht und weltliche Dinge nicht begehrt"
(Nr.
12 in Adschwiwat-ul-istiftaat Band 1).
