Gerechtigkeit [Adala] wird in zwei Dimensionen betrachtet, als Gerechtigkeit Gottes und Gerechtigkeit des Menschen.

Der Glaube an die Gerechtigkeit Gottes ist Bestandteil der Stamm der Religion [Usul-ad-din] und muss von jedem schiitischen Muslim verstanden und verinnerlicht werden. Es gehört zu den bedeutsamsten Aspekten der göttlichen Existenz, dass er das Gute gebietet und Böse verwehrt. Manche gehen so weit, dass sie die Existenz des Guten als einzige Existenz akzeptieren und das Böse als nicht direkte Schöpfung betrachten, vergleichbar dem Licht [Nur] und seinem Schatten. Diese Tatsche der existierenden göttlichen Ordnung wird in dem Begriff "Gerechtigkeit" zusammengefasst, die in ihrer Absolutheit in die Einheit [Tauhid] mündet und Ausdruck der Liebe ist. Gerechtigkeit ist somit auch eine Folge der Gnade.

Hingegen wird diese Ansicht nicht von den philosophischen Schulen der Sunniten vertreten. Sie betrachten die Gerechtigkeit nicht als zwingenden Bestandteil der Existenz Gottes und im unmittelbaren Zusammenhang zu seiner Einheit [Tauhid] stehend. So kann gemäß der Ansicht der Aschariyya Gott, wenn er "wollte", Imam Husain (a.) in die Hölle [dschahannam] und Yazid ibn Muawiya ins Paradies befördern. Nicht die Gerechtigkeit, sondern die Freiheit zur Willkür wäre demnach das Merkmal Gottes.

Aus den unterschiedlichen Betrachtungsweisen resultieren auch die unterschiedlichen Folgen der Gerechtigkeit für den Menschen. Während die Schia von religiösen Führungspersönlichkeiten, wie z. B. dem Vorbeter die menschliche Gerechtigkeit bzw. Unbescholtenheit voraussetzt, gibt es eine solche Voraussetzung bei Sunniten nicht. Während Sunniten im Laufe der islamischen Geschichte auch als Mitbetende hinter Vertretern von Gewaltherrschern beten durften, selbst wenn diese öffentlich Sünden begangen, war das für Schiiten nicht erlaubt.

Als "gerecht" [adil] bzw. unbescholten unter Menschen gilt gemäß der Schia ein Mensch, der nicht öffentlich Sünden begeht und auf Verpöntem [makruh] nicht besteht. Nichtöffentliche Schwächen eines Menschen sind für seine öffentliche Beurteilung im Islam irrelevant. Ist jemand allerdings nicht gerecht, dann ist er ein gemäß islamischer Definition ein Frevler [fasiq].

Imam Chamene'i beantwortete die Frage nach der Definition von Gerechtigkeit bzw. Wahrhaftigkeit des Menschen folgendermaßen: "Es ist der innere Zustand, welcher die unaufhörliche Bindung an die Frömmigkeit bewirkt, welches das Begehen von religionsgesetzlich Verbotenem verhindert. Und es genügt zur Feststellung davon das gute Äußere, welches die Annahme von deren Qualität offen legt." (Nr. 573 in Adschwiwat-ul-istiftaat Band 1). Dabei gilt nicht ein lang zurückliegender Zustand des Betroffenen, sondern die aktuelle Bewertung. Während die Gerechtigkeit z. B. beim Vorbeter neben den anderen spezifischen Voraussetzungen hinreichend ist, genügt diese Voraussetzung beim Vorbild der Nachahmung nicht. Dazu heißt es: "Im Hinblick auf die Sensibilität und Wichtigkeit der Stellung der Vorbildfunktion ist es eine Bedingung als vorsichtshalber Pflicht beim Vorbild der Nachahmung, zusätzlich zur Wahrhaftigkeit, dass er sein tyrannisches Ego beherrscht und weltliche Dinge nicht begehrt" (Nr. 12 in Adschwiwat-ul-istiftaat Band 1).

Das Prinzip des Glaubens an die Gerechtigkeit Gottes mit seinen Auswirkungen auf den Menschen verpflichtet jeden Muslim auch, sich für Gerechtigkeit in seiner Familie, Nachbarschaft, Gesellschaft und in der Welt einzusetzen.
Glaubensgrundlagen
IBIKUZIslamBildungKulturAktuellesArchivVeranstaltungenBMSLinks
Die Einheit Gottes
Das Prophetentum
Die Auferstehung
Die Nachfolgerschaft des Propheten
Die Gerechtigkeit Gottes
Glaubenspraxis
Das Gebet
Das Fasten
Die Pilgerfahrt zur Kaaba
Gutes gebieten-Schlechtes verwehren
Quellen
Koran
Sunnah