Die Auferstehung (Al-Ma’ad)

Die Auferstehung wird im Arabischen Al-Ma’ad genannt. Sie stellt den dritten Glaubensgrundsatz des Islam dar. Auferstehung bedeutet, dass die Welt, in der wir leben, nicht auf das Diesseits beschränkt ist, sondern dass es ein Weiterleben nach dem Tod des Menschen im Jenseits gibt. Dabei besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Leben im Diesseits und dem Leben im Jenseits, denn der Mensch erntet im Jenseits den Lohn für die Handlungen, die er im Diesseits begangen hat. So kommt es nach dem Ableben aller Menschen zum Jüngsten Gericht, bei dem alle Menschen aus den Gräbern hervorgebracht werden und für ihre Handlungen im Diesseits Rechenschaft ablegen müssen. Dem Menschen wird also am Jüngsten Tag nur vergolten, was er in dieser Welt an Handlungen geleistet hat oder sich zuschulden hat kommen lassen.

Der Tod stellt also nicht das Ende, die Vernichtung des Menschen dar, sondern seinen Übergang von einer in eine andere Welt. So kommt der Mensch erst in eine Zwischenwelt, genannt Barzach,[1] in der er verweilt, bis alle Menschen in dieser Welt verstorben sind. Erst danach kommt es zum Jüngsten Tag. Der genaue Zeitpunkt, an dem der Jüngste Tag hereinbrechen wird, ist nur Gott allein bekannt. Da es an diesem Tag zum Gericht über alle Menschen kommt, ist klar, dass der Jüngste Tag von ungeheurem Ausmaß ist. So wird im heiligen Koran darauf hingewiesen, dass er 50 Tausend Jahre[2] dauern wird. An diesem Tag werden nicht nur Menschen für oder gegen andere Personen aussagen, sondern auch die eigenen Körperorgane und Gliedmaßen des Menschen werden gegen ihn aussagen.[3] Dabei geschieht niemanden Unrecht, sondern jeder erlangt nur das, was er mit seinen eigenen Handlungen herbeigeführt hat.[4]

Nach dem Jüngsten Gericht werden die Menschen gemäß dem Ergebnis ihrer Handlungen entweder belohnt oder bestraft.



[1] Surah Al-Mu’minun (23), Vers 100.

[2] Surah Al-Ma’aridsch (70), Vers 4.

[3] Surah Fussilat (41), Vers 21.

[4] Surah Az-Zalzalah (99), Vers 1-8.

Surah Junus (10), Vers 54.

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